LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.12.1999
L 4 KR 3107/99
Normen:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 11 Kr 2419/97 - 19.11.1998,

Keine Kostenübernahme der Krankenversicherung für einen Lichtwecker

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.1999 - Aktenzeichen L 4 KR 3107/99

DRsp Nr. 2006/23673

Keine Kostenübernahme der Krankenversicherung für einen Lichtwecker

Es wird keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation begehrt, soweit ein Versicherter im Hinblick auf seinen konkreten Arbeitsplatz seine Tätigkeit zu einer ganz bestimmten Zeit aufzunehmen hat und er lediglich unter Zuhilfenahme eines Lichtweckers in der Lage ist, seine Arbeitskraft pünktlich an seinem Arbeitsplatz einzusetzen. Es handelt sich vielmehr eine berufliche Eingliederungsmaßnahme, die nicht mehr vom Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung erfaßt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 11 Kr 2419/97 - 19.11.1998,