1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 30.01.2023 -
2. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.
3. Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
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