Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zuschüsse der Klägerin zur Kranken- und Pflegeversicherung ihres Vorstandsvorsitzenden steuerfrei sind oder dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Die Klägerin betreibt ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Herr C ist am Grundkapital zu 50 % beteiligt und Vorstandsvorsitzender. Seine Mutter ist Aufsichtsratsvorsitzende.
Gemäß dem Anstellungsvertrag vom 12. Juli 2001, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, ist Herr C berechtigt, die Klägerin allein zu vertreten. Bei Stimmengleichheit im Vorstand, der u.a. im Streitjahr aus 3 Personen bestand, entscheidet seine Stimme. Gemäß § 6 des Vertrages ist Herr C nicht sozialversicherungspflichtig. Die Klägerin verpflichtete sich, Herrn C die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu ersetzen, wenn dieser privat eine entsprechende Versicherung abschloss.
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