Die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 01.08.2023 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.06.2023 -
I.
Die Parteien stritten im vorliegenden Verfahren über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Kläger begehrte gleichzeitig mit Klageerhebung vom 23.01.2023 die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie die Erstreckung auf einen möglichen Vergleich.
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