Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.03.2016 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die sozialhilfeweise Übernahme von Bestattungskosten für ein als Fehlgeburt geborenes Kind der Kläger.
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