Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht des Klägers vom 1.10.2013 bis zum 30.9.2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|