LAG Hamburg, vom 31.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 41/15
ArbG Hamburg, vom 14.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 115/15
Keine Vertretungsbeschränkung des Vorstands einer AktiengesellschaftRegelungsmacht der Betriebsparteien im Betriebsrentenrecht auch für ausgeschiedene ArbeitnehmerZustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien zu einer Betriebsvereinbarung durch tarifliche ÖffnungsklauselDreistufiges Prüfungsschema bei der Überprüfung von Anpassungsregelungen unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit
BAG, Urteil vom 11.07.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 513/16
DRsp Nr. 2017/14324
Keine Vertretungsbeschränkung des Vorstands einer AktiengesellschaftRegelungsmacht der Betriebsparteien im Betriebsrentenrecht auch für ausgeschiedene ArbeitnehmerZustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien zu einer Betriebsvereinbarung durch tarifliche ÖffnungsklauselDreistufiges Prüfungsschema bei der Überprüfung von Anpassungsregelungen unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit
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