VGH Bayern - Beschluss vom 07.03.2017
17 P 16.2124
Normen:
BayPVG Art. 24 Abs. 1 S. 1-2; BayPVG Art. 25 Abs. 1; WO -BayPVG § 8 Abs. 8; PersVG NRW § 21 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 20.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen AN 8 P 16.1127

Kennwörter von Wahlvorschlägen als Teil der Wahlwerbung und Strategie zur Beeinflussung der Wähler; Überschreiten der Grenze zur sittenwidrigen Wahlbeeinflussung durch Verwendung des Kennworts simply the best; Anfechtung einer Personalratswahl

VGH Bayern, Beschluss vom 07.03.2017 - Aktenzeichen 17 P 16.2124

DRsp Nr. 2017/13079

Kennwörter von Wahlvorschlägen als Teil der Wahlwerbung und Strategie zur Beeinflussung der Wähler; Überschreiten der Grenze zur sittenwidrigen Wahlbeeinflussung durch Verwendung des Kennworts "simply the best"; Anfechtung einer Personalratswahl

1. Auch Kennwörter von Wahlvorschlägen sind Teil der Wahlwerbung und damit der Strategie zur Beeinflussung der Wähler.2. Die Verwendung des Kennworts "simly the best" überschreitet nicht die Grenze zur sittenwidrigen Wahlbeeinflussung.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayPVG Art. 24 Abs. 1 S. 1-2; BayPVG Art. 25 Abs. 1; WO -BayPVG § 8 Abs. 8; PersVG NRW § 21 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Gültigkeit einer Personalratswahl nach Zurückweisung eines Wahlvorschlags mit dem Kennwort "simply the best" durch den Wahlvorstand.