Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Gültigkeit einer Personalratswahl nach Zurückweisung eines Wahlvorschlags mit dem Kennwort "simply the best" durch den Wahlvorstand.
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