Der Bescheid der Familienkasse I vom 16. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung der Beklagten vom 16. Juli 2019 wird insoweit aufgehoben, als er die Festsetzung des Kindergeldes für die Kinder A, C und E für den Zeitraum von Oktober 2017 bis Juli 2018 betrifft.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|