FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.09.2020
4 K 77/19
Normen:
EStG § 62;

Kindergeldanspruch einer Familie nach Umzug ins EU-Ausland

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.2020 - Aktenzeichen 4 K 77/19

DRsp Nr. 2021/2903

Kindergeldanspruch einer Familie nach Umzug ins EU-Ausland

1. Die Wohnsitzfiktion aus Art. 67 Satz 1 VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 findet auch in den Fällen Anwendung, in denen beide Elternteile ihren gemeinsamen Wohnsitz im EU-Ausland haben.2. Der steuerrechtliche Kindergeldanspruch des vorrangig kindergeldberechtigten Elternteils wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der andere Elternteil die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BKGG für die Gewährung eines sozialrechtlichen Kindergeldanspruchs erfüllt.3. Die öffentliche Bekanntgabe eines Aufhebungsbescheids ist unwirksam, wenn die Familienkasse zuvor weder einen Bekanntgabeversuch an die ihr bekannte letzte inländische Anschrift des betroffenen Elternteils unternommen noch geeignete Nachforschungen zur Ermittlung der Anschrift im EU-Ausland angestellt hat.

Tenor

Der Bescheid der Familienkasse I vom 16. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung der Beklagten vom 16. Juli 2019 wird insoweit aufgehoben, als er die Festsetzung des Kindergeldes für die Kinder A, C und E für den Zeitraum von Oktober 2017 bis Juli 2018 betrifft.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.