Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Juli 2018 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer weiteren Beihilfe zu Aufwendungen, die im Rahmen einer vollstationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus entstanden sind.
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