VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 03.12.2019
4 S 1963/19
Normen:
PersVG BW § 75 Abs. 1 Nr. 6; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 6;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1844/17

Klage auf Rückübertragung des alten Dienstpostens eines Sachreferenten im Statusamt A14 für Teilbereiche der Marktüberwachung; Umsetzung wegen Spannungsverhältnis mit Dienstvorgesetztem; Antrag auf auf Zulassung der Berufung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2019 - Aktenzeichen 4 S 1963/19

DRsp Nr. 2020/665

Klage auf Rückübertragung des alten Dienstpostens eines Sachreferenten im Statusamt A14 für Teilbereiche der Marktüberwachung; Umsetzung wegen Spannungsverhältnis mit Dienstvorgesetztem; Antrag auf auf Zulassung der Berufung

Zur Rechtmäßigkeit einer "Weg-Umsetzung".

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14.03.2019 - 8 K 1844/17 - wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

PersVG BW § 75 Abs. 1 Nr. 6; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 6;

Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus den von ihm genannten und nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO allein maßgeblichen Gründen ist die Berufung nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) oder wegen eines Verfahrensmangels (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) zuzulassen.