An das
Sozialgericht
Klage der Frau/des Herrn ...
(Rubrum)
wegen: Bewilligung von Teilarbeitslosengeld
Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten des Klägers und werden
beantragen:
Die Beklagte wird verurteilt, den Bescheid der Beklagten vom 20.08.20.. in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.11.20.. aufzuheben und zu verurteilen, dem Kläger/der Klägerin Teilarbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.06.-31.07.20.. zu zahlen.
Begründung:
Die Parteien streiten über die Gewährung von Teilarbeitslosengeld gem. § 162 SGB III, das dem Kläger aufgrund eines Beratungsfehlers der Beklagten von dieser für den beantragten Zeitraum nicht bewilligt wurde.
A. Sachverhalt
Der Kläger übte zwei versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern aus. Eine der beiden Teilzeitbeschäftigungen endete mit dem 26.03.20.., die andere Teilzeitbeschäftigung dauert unverändert fort.
Der Kläger hat sich am 26.03.20.. arbeitslos gemeldet. Am 01.04.20.. nahm der Kläger eine bis zum 31.05.20.. befristete Teilzeitbeschäftigung auf, worüber die Beklagte am 22.04.20.. von dem Kläger persönlich unterrichtet wurde.
Am 20.05.20.. erfolgte wegen der bevorstehenden Beendigung der von vornherein befristeten Teilzeitbeschäftigung eine erneute Teilarbeitslosmeldung zum 01.06.20... Im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei der Beklagten am 25.06.20..
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