VGH Bayern - Beschluss vom 14.11.2017
12 ZB 15.1852
Normen:
HHG § 10; BayVwVfG Art. 48;
Vorinstanzen:
VG München, vom 16.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen M 4 K 13.5041

Klage gegen die Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz; Unzutreffende Angaben über die Gründe für die Inhaftierung in der DDR

VGH Bayern, Beschluss vom 14.11.2017 - Aktenzeichen 12 ZB 15.1852

DRsp Nr. 2018/13417

Klage gegen die Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz; Unzutreffende Angaben über die Gründe für die Inhaftierung in der DDR

Tenor

I.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt.

II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

III.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

HHG § 10; BayVwVfG Art. 48;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Teilrücknahme einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG).