Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. November 2017 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. März 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von 3.200,61 Euro brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats weitere 130,34 Euro brutto zu zahlen.
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