Klagebefugnis der Krankenkasse im Rahmen der Opferentschädigung
LSG Saarland, Urteil vom 19.12.2006 - Aktenzeichen L 5b VG 9/99
DRsp Nr. 2007/3173
Klagebefugnis der Krankenkasse im Rahmen der Opferentschädigung
Die Krankenversicherung hat im Prozess gegen das Land auf Gewährung von Versorgung nach § 1OEG wegen der Folgen der auf das Opfer verübten Gewalttat Klagebefugnis, wenn das Opfer einen Versorgungsantrag gegenüber dem Land rechtzeitig gestellt hat. Das Opfer ist notwendig zu beteiligen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]