BFH - Urteil vom 19.09.2013
V R 25/12
Normen:
SGB XII § 2 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 09.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 10095/12

Klagebefugnis der Mutter volljähriger Kinder gegen die unterbliebene Abzweigung des Kindergeldes

BFH, Urteil vom 19.09.2013 - Aktenzeichen V R 25/12

DRsp Nr. 2014/1245

Klagebefugnis der Mutter volljähriger Kinder gegen die unterbliebene Abzweigung des Kindergeldes

NV: Macht der Kindergeldberechtigte geltend, dass eine Erstattung entgegen § 74 Abs. 2 EStG erfolgt ist, kann nicht er, sondern nur das Kind geltend machen, dass eine gegenüber der Erstattung vorrangige Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG an das Kind vorzunehmen sei.

Die Mutter volljähriger Kinder ist dadurch, dass die Familienkasse bewilligtes Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung erstattet hat, ohne die von Amts wegen erforderliche Ermessensentscheidung über eine Abzweigung an die Kinder gem. § 74 Abs. 1 EStG zu treffen, nicht in ihren Rechten verletzt, da sich die unterbliebene Abzweigungsentscheidung nicht zu ihren Gunsten, sondern nur zu Gunsten ihrer Kinder auswirken kann.

Normenkette:

SGB XII § 2 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 1 S. 1;

Gründe