Klagebefugnis von Vertragsärzten bei Konkurrentenklagen, Inhalt der Ausschreibung von Belegarzttätigkeiten
SG Marburg, Beschluß vom 18.12.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 1041/06 ER
DRsp Nr. 2007/3188
Klagebefugnis von Vertragsärzten bei Konkurrentenklagen, Inhalt der Ausschreibung von Belegarzttätigkeiten
1. Haben sich Vertragsärzte nicht um einen Belegarztvertrag beworben, so fehlt ihnen die Klagebefugnis gegen die Zulassung eines Konkurrenten als Belegarzt nach § 107SGB V. Sie sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nicht beizuladen.2. In der Ausschreibung für eine Belegarzttätigkeit ist die Zahl der Belegbetten nicht anzugeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]