SG Marburg - Beschluß vom 18.12.2006
S 12 KA 1041/06 ER
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 103 Abs. 7 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 2 § 75 § 86b Abs. 1 ;

Klagebefugnis von Vertragsärzten bei Konkurrentenklagen, Inhalt der Ausschreibung von Belegarzttätigkeiten

SG Marburg, Beschluß vom 18.12.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 1041/06 ER

DRsp Nr. 2007/3188

Klagebefugnis von Vertragsärzten bei Konkurrentenklagen, Inhalt der Ausschreibung von Belegarzttätigkeiten

1. Haben sich Vertragsärzte nicht um einen Belegarztvertrag beworben, so fehlt ihnen die Klagebefugnis gegen die Zulassung eines Konkurrenten als Belegarzt nach § 107 SGB V. Sie sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nicht beizuladen. 2. In der Ausschreibung für eine Belegarzttätigkeit ist die Zahl der Belegbetten nicht anzugeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 103 Abs. 7 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 2 § 75 § 86b Abs. 1 ;