LAG Hamm - Urteil vom 21.01.2005
7 Sa 1831/04
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 § 254 § 260 § 322 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund - 1 (5) Ca 5605/03 - 09.07.2004,

Klagehäufung mit identischem Streitgegenstand - Wegfall des Rechtsschutzinteresses für Auskunftsklage im Berufungsrechtszug bei rechtskräftiger Abweisung der Zahlungsklage

LAG Hamm, Urteil vom 21.01.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1831/04

DRsp Nr. 2005/9476

Klagehäufung mit identischem Streitgegenstand - Wegfall des Rechtsschutzinteresses für Auskunftsklage im Berufungsrechtszug bei rechtskräftiger Abweisung der Zahlungsklage

»Liegen einer Klagehäufung wie z. B. einer Zahlungsklage und der getrennt hievon erhobenen Stufenklage ein identischer Streitgegenstand zugrunde, so entfällt im Berufungsrechtszug das Rechtsschutzinteresse für das Auskunftsbegehren (1. Stufe des § 254 ZPO) -nachträglich-, sobald die Zahlungsklage rechtskräftig abgewiesen wird.«

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 § 254 § 260 § 322 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger Provisionen aus der Vermittlung von Grundstücken und Gewerken im Neubaugebiet "H2x 22x Innenbereich des K3xxxxxxxxx B3xxxx" in D1xxxxxx schuldet.