Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU/EWR-Staaten Bindungswirkung von Verwaltungsakten anderer Staaten Mitteilungspflichten des Kindergeldberechtigten bei Änderung der Verhältnisse Steuerhinterziehung Vertrauensschutz
FG München, Urteil vom 04.05.2011 - Aktenzeichen 9 K 2928/10
DRsp Nr. 2011/14120
Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU/EWR-Staaten Bindungswirkung von Verwaltungsakten anderer Staaten Mitteilungspflichten des Kindergeldberechtigten bei Änderung der Verhältnisse Steuerhinterziehung Vertrauensschutz
1. Die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und die dazu ergangene Verordnung (EWG) 574/72 des Rates vom 21.3.1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) 1408/71 gehen als überstaatliches Recht der deutschen Rechtsordnung vor und sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie finden auch im Verhältnis zu EWR-Staaten (im Streitfall Norwegen) Anwendung.2. Ein Konkurrenzkonflikt der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften wird dahingehend gelöst, dass alle Personen, die von der Verordnung (EWG) 1408/71 erfasst werden, den Rechtsvorschriften ausschließlich eines Mitgliedstaates unterliegen (Ausschließlichkeitsprinzip).
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