BAG - Urteil vom 29.06.2017
2 AZR 597/16
Normen:
GG Art. 1 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; ZPO § 286; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; BDSG § 3 Abs. 1; BDSG § 3 Abs. 3; BDSG § 3 Abs. 7; BDSG § 32; Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (RL 95/46/EG - ABl. L 281 vom 23.11.1995 S. 31) Art. 3 Abs. 1; Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (RL 95/46/EG - ABl. L 281 vom 23.11.1995 S. 31) Art. 5; Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (RL 95/46/EG - ABl. L 281 vom 23.11.1995 S. 31) Art. 7 Buchst. f;
Fundstellen:
AP BGB § 626 Nr. 262
ArbRB 2017, 300
AuR 2017, 508
BAGE 159, 278
DZWIR 2017, 550
EzA BDSG § 32 Nr. 5
MDR 2018, 40
NJW 2017, 2853
NZA 2017, 1179
ZIP 2017, 74
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 20.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 61/15
ArbG Heilbronn, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 28/15

Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses als Grund für eine außerordentliche KündigungErschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Grund für eine außerordentliche KündigungZulässigkeit von Eingriffen der Datenverarbeitung in das Recht auf informationelle DatenverarbeitungVerdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufklärung eines auf konkreten Tatsachen beruhenden Verdachts einer schwerwiegenden PflichtverletzungBeachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Eingriffen in das informationelle SelbstbestimmungsrechtEingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowohl beim Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung als auch bei einer Straftat im Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil vom 29.06.2017 - Aktenzeichen 2 AZR 597/16

DRsp Nr. 2017/11899

Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses als Grund für eine außerordentliche Kündigung Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung Zulässigkeit von Eingriffen der Datenverarbeitung in das Recht auf informationelle Datenverarbeitung Verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufklärung eines auf konkreten Tatsachen beruhenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowohl beim Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung als auch bei einer Straftat im Arbeitsverhältnis

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein. Orientierungssätze: