BAG - Urteil vom 27.04.2017
8 AZR 859/15
Normen:
RL 2011/23/EG Art. 1 Abs. 1; GRC Art. 16; BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 613 a; BetrVG § 29 Abs. 2; BetrVG § 33;
Fundstellen:
AP BGB § 613a Nr. 469
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 02.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 335/15
ArbG Essen, vom 18.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3128/14

Kontinuität der Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Inhaberwechselnach europäischem RechtWechsel des Arbeitgebers als Charakteristikum eines BetriebsübergangsFormvorschriften zur Beschlusfassung des Betriebsrats über die Kündigung einer BetriebsvereinbarungEingeschränkte Überprüfbarkeit der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die RechtsinstanzÜberraschungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BAG, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen 8 AZR 859/15

DRsp Nr. 2017/14056

Kontinuität der Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Inhaberwechselnach europäischem Recht Wechsel des Arbeitgebers als Charakteristikum eines Betriebsübergangs Formvorschriften zur Beschlusfassung des Betriebsrats über die Kündigung einer Betriebsvereinbarung Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Rechtsinstanz Überraschungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen