LAG München, Urteil vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 8 Sa 277/89
DRsp Nr. 2002/15138
Kosten für den Besuch des Berufsschulunterrichts
1. Der Berufsschulunterricht ist keine Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte.2. Der Ausbildende ist nicht verpflichtet, dem Auszubildenden die Kosten zu zahlen, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen.