Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. November 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Art der Auszahlung von Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).
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