LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.10.2020
L 4 KR 2253/19
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 1 Alt. 2 und S. 6-7; SGB X § 8; SGB X § 26 Abs. 1; SGB X § 37 Abs. 1; SGB X § 37 Abs. 2; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; SGG § 77; SGG § 86; SGG § 95; SGG § 99 Abs. 3 Nr. 3;
Fundstellen:
NZS 2021, 68
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 06.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 687/16

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulant durchgeführte Liposuktionen im Wege der GenehmigungsfiktionKein Eintritt der Genehmigungsfiktion durch einen rechtsmissbräuchlich gestellten neuen inhaltsgleichen Antrag im laufenden Widerspruchsverfahrens

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020 - Aktenzeichen L 4 KR 2253/19

DRsp Nr. 2020/16845

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulant durchgeführte Liposuktionen im Wege der Genehmigungsfiktion Kein Eintritt der Genehmigungsfiktion durch einen rechtsmissbräuchlich gestellten neuen inhaltsgleichen Antrag im laufenden Widerspruchsverfahrens

Wird während eines laufenden Widerspruchsverfahrens zur Generierung einer Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a satz 6 SGB V ein "neuer" (inhaltsgleicher) Antrag gestellt, stellt sich dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich dar und löst nicht den Kostenerstattungsanspruch nach §13 Abs. 3a Satz 7 SGB V aus. Neues Vorbringen, wonach es zu einer Verschlimmerung gekommen sei, ist in dem laufenden Vorverfahren bzw. vom Widerspruchsausschuss im Hinblick auf den das Widerspruchsverfahren abschließenden Widerspruchsbescheid zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3a S. 1 Alt. 2 und S. 6-7; SGB X § 8; SGB X § 26 Abs. 1; SGB X § 37 Abs. 1; SGB X § 37 Abs. 2; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; SGG § 77; SGG § 86; SGG § 95; SGG § 99 Abs. 3 Nr. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Kosten für ambulant durchgeführte Liposuktionen streitig.