Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten über die Versorgung der Klägerin mit Hautstraffungsoperationen und Liposuktionen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|