SG Marburg - Urteil vom 16.04.2008
S 12 KA 390/07
Normen:
SGB V § 106 ;

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Off-Label-Use für eine Kombinationstherapie mit Ilomedin und Sildenafil

SG Marburg, Urteil vom 16.04.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 390/07

DRsp Nr. 2008/17184

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Off-Label-Use für eine Kombinationstherapie mit Ilomedin und Sildenafil

Für eine an einer pulmonalen Hypertonie erkrankte Patientin, die mit Ilomedin inhalativ behandelt wurde, war im Jahr 2001 bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zur Stabilisierung eine Kombinationstherapie mit Sildenafil im Rahmen eines sog. Off-Label-Use zulässig. Die Therapie mit Sildenafil konnte trotz einer ein Jahr später zur Verfügung stehenden anderen Medikation fortgesetzt werden, wenn eine Umstellung aus medizinischen Gründen unzumutbar war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 ;