SG Speyer, vom 06.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 86/04
Kostenerstattung der Krankenversicherung für einen Rollfiet
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2006 - Aktenzeichen L 1 KR 72/05
DRsp Nr. 2007/20434
Kostenerstattung der Krankenversicherung für einen Rollfiet
Die Vermeidung einer Isolation durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation zur Vermeidung von Vereinsamung gehört auch bei älteren und behinderten Menschen zu den Grundbedürfnissen, welches die Eintrittspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung rechtfertigt (hier: Ausstattung mit einem Rollfiet zur Integration in den Familienverbund). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]