SG Heilbronn, vom 13.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 3403/02
Kostenerstattung in der Krankenversicherung für Zahnersatz bei Behandlung im EU-Ausland
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 2808/03
DRsp Nr. 2006/24292
Kostenerstattung in der Krankenversicherung für Zahnersatz bei Behandlung im EU-Ausland
1. Voraussetzung für eine Versorgung mit Zahnersatz ist auch im EU-Ausland ein vom Zahnarzt vor Beginn der Behandlung erstellter Heil- und Kostenplan, der von der Krankenkasse geprüft wird.2. Auch für Leistungen, die vor dem 1.1.2004 in Anspruch genommen wurden, gilt § 13 Abs. 4SGB V. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]