SG Hildesheim - Urteil vom 05.05.2008
S 34 SO 98/05
Normen:
BSHG § 121 ; SGB XII § 25 ;

Kostenerstattungsanspruch eines Krankenhauses als Nothelfer nach § 121 BSHG

SG Hildesheim, Urteil vom 05.05.2008 - Aktenzeichen S 34 SO 98/05

DRsp Nr. 2008/20660

Kostenerstattungsanspruch eines Krankenhauses als Nothelfer nach § 121 BSHG

Ein Eilfall im Sinne von § 121 BSHG setzt voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist. Das Vorliegen einer Notsituation im medizinischen Sinne reicht danach für das Vorliegen eine Eilfalls im sozialhilferechtlichen Sinne nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BSHG § 121 ; SGB XII § 25 ;