SG Dresden, vom 26.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 12/03
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer Kniebewegungsschiene
LSG Chemnitz, Urteil vom 11.01.2006 - Aktenzeichen L 1 KR 5/04
DRsp Nr. 2007/20126
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer Kniebewegungsschiene
Das in § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V geregelte Recht auf Kostenerstattung umfasst auch den Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit (hier: Freistellung von den Kosten für die Inanspruchnahme einer CAMOPED-Kniebewegungsschiene). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]