Das angegriffene Urteil wird geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 5.115,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 22. Mai 2015 zu erstatten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
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