LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 15.09.2005 L 2 B 40/04
Normen:
RVG § 18 Nr. 5 ; SGG § 109 Abs. 1 S. 2 ;
Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme von Gutachterkosten
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.09.2005 - Aktenzeichen L 2 B 40/04
DRsp Nr. 2008/8954
Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme von Gutachterkosten
Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind in einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme der Kosten eines Gutachtens nach § 109SGG der Landeskasse aufzuerlegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]