SG Dresden, vom 03.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 AL 902/03
Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Festsetzung eines Streitwertes bei Rechtsstreitigkeiten mit privaten Arbeitsvermittlern
LSG Chemnitz, Beschluss vom 16.02.2005 - Aktenzeichen L 3 B 64/04 AL
DRsp Nr. 2008/20432
Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Festsetzung eines Streitwertes bei Rechtsstreitigkeiten mit privaten Arbeitsvermittlern
Nicht zu den Leistungsempfängern nach § 183SGG zählen private Arbeitsvermittler, die die Auszahlung eines dem Arbeitslosen erteilten Vermittlungsgutscheines begehren. Die Streitwertfestsetzung richtet sich bei diesen Rechtsstreitigkeiten nach § 197aSGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]