SG Marburg - Urteil vom 19.02.2008
S 6 KR 137/06
Normen:
SGB IX § 44 ; SGB V § 11 § 12 § 43 ;

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Teilnahme am Funktionstraining einer örtlichen Morbus Bechterew-Gruppe

SG Marburg, Urteil vom 19.02.2008 - Aktenzeichen S 6 KR 137/06

DRsp Nr. 2008/9330

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Teilnahme am Funktionstraining einer örtlichen Morbus Bechterew-Gruppe

An Morbus Bechterew leidende Versicherte bedürfen einer ergänzenden Leistung zur Rehabilitation in Form eines fortgesetzten Funktionstrainings. Nur durch Teilnahme an einer Bewegungstherapie in der Gruppe mit den Inhalten -Trockenübungen, Schwimmen und Gruppensport unter Anleitung eines Physiotherapeuten lässt sich die eingetretene Behinderung mindern und ihre Verschlimmerung verhüten bzw. lassen sich ihre Folgen mildern. Der Anspruch ist nicht wegen des Überschreitens einer bestimmten Förderungshöchstdauer ausgeschlossen. Eine solche zeitliche Begrenzung lässt sich den gesetzlichen Regelungen nicht entnehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IX § 44 ; SGB V § 11 § 12 § 43 ;