SG Mannheim, vom 21.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 346/02
Kostenübernahme für ein Kniegelenksystem C-Leg in der Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen L 4 KR 5018/02
DRsp Nr. 2006/24166
Kostenübernahme für ein Kniegelenksystem C-Leg in der Krankenversicherung
Voraussetzung für den Anspruch auf Kostenübernahme eines Kniegelenksystems C-Leg durch die Krankenkasse ist die tatsächliche Nutzung der Gebrauchsvorteile durch den Betroffenen, so dass nur derjenige die Versorgung mit einem C-Leg beanspruchen kann, der im Alltagsleben hierdurch deutliche Gebrauchsvorteile hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]