BVerwG - Beschluss vom 27.07.2018
5 B 1.18
Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; SGB IX § 102 Abs. 4; SGB IX § 185 Abs. 5;
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 06.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 B 86.15

Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen Schwerbehinderten; Revisionszulassung bei Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts

BVerwG, Beschluss vom 27.07.2018 - Aktenzeichen 5 B 1.18

DRsp Nr. 2018/12798

Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen Schwerbehinderten; Revisionszulassung bei Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts

1. Die Voraussetzungen des Kostenübernahmeanspruchs für eine Arbeitsassistenz für eine selbstständige Tätigkeit eines schwerbehinderten Menschen sind in § 102 Abs. 4 SGB IX abschließend geregelt. Die aus dem Merkmal der "notwendigen Arbeitsassistenz" folgenden Erfordernisse des nachhaltigen Betreibens und der Eignung zum Aufbau bzw. zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage gewährleisten die erforderliche, aber auch hinreichende Abgrenzung der Berufstätigkeit zu einem bloßen Hobby oder einer Liebhaberei. § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV ist bei der Prüfung dieses Anspruchs nicht(unmittelbar oder analog) anzuwenden.