Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2016 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. M. aus G. zu gewähren, wird abgelehnt.
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