LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.12.2016
L 1 KR 130/13
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 04.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 (11) KR 1/06

KrankengeldAbschnittsweise BewilligungRechtlich fehlerhafte Einschätzungen und Auskünfte eines VertragsarztesSchadensersatzansprüche gegen Vertragsärzte

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2016 - Aktenzeichen L 1 KR 130/13

DRsp Nr. 2017/9199

Krankengeld Abschnittsweise Bewilligung Rechtlich fehlerhafte Einschätzungen und Auskünfte eines Vertragsarztes Schadensersatzansprüche gegen Vertragsärzte

1. Wird Krankengeld aufgrund der vom Vertragsarzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit abschnittsweise gewährt, ist das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Krankengeldes für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen. 2. Wenn der Versicherte keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beibringt, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraums. 3. Rechtlich fehlerhafte Einschätzungen und Auskünfte eines Vertragsarztes an einen Versicherten in Bezug auf die Anforderungen, die an die nahtlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zu stellen sind, sind nicht den Krankenkassen zuzurechnen. 4. Sie sind für das Zustandekommen eines Anspruchs auf Krankengeld unbeachtlich und können allenfalls Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vertragsärzte, jedoch keine Ansprüche auf Krankengeld gegen die Krankenkasse auslösen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 04.03.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: