LSG Hessen, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 465/16
SG Darmstadt, vom 18.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 500/09
Krankenversicherungsbeitrag eines freiwilligen MitgliedsAbsetzbeträge auch für nicht gemeinsame und zugleich nicht familienversicherte und unterhaltsberechtigte Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners des freiwilligen MitgliedsPatchwork-Familien
BSG, Urteil vom 15.08.2018 - Aktenzeichen B 12 KR 8/17 R
DRsp Nr. 2018/18074
Krankenversicherungsbeitrag eines freiwilligen MitgliedsAbsetzbeträge auch für nicht gemeinsame und zugleich nicht familienversicherte und unterhaltsberechtigte Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners des freiwilligen MitgliedsPatchwork-Familien
Wird bei der Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge nicht nur auf die eigenen Einnahmen des freiwillig Versicherten, sondern zusätzlich auf Einnahmen seines Ehegatten oder Lebenspartners zurückgegriffen, ist es im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Familienlastenausgleichs geboten, dessen Unterhaltspflicht sowohl gegenüber gemeinsamen als auch gegenüber nur eigenen nicht familienversicherten Kindern beitragsmindernd zu berücksichtigen.
1. Auch für nicht gemeinsame und nicht familienversicherte, aber unterhaltsberechtigte Kinder des Ehegatten, dessen Einnahmen bei der Beitragsbemessung zur Kranken- und Pflegeversicherung des freiwillig Versicherten herangezogen werden, ist ein Absetzbetrag zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.