LAG Hamm, vom 22.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1353/99
ArbG Dortmund - 23.2.1999 - 11 (2) Ca 4782/98 ,
Kündigung - Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung; Verdachtskündigung eines Lehrers an einer nordrhein-westfälischen Ersatzschule
BAG, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen 2 AZR 496/00
DRsp Nr. 2002/11405
Kündigung - Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung; Verdachtskündigung eines Lehrers an einer nordrhein-westfälischen Ersatzschule
»1. Wird im Anstellungsvertrag eines Lehrers an einer nordrhein-westfälischen Ersatzschule die Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze vereinbart, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen, schließt dies eine außerordentliche Verdachtskündigung nicht aus.2. Spricht der Arbeitgeber wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Verdachtskündigung aus, so ist er im Kündigungsschutzprozeß materiell-rechtlich nicht gehindert, sich darauf zu berufen, die den Verdacht begründenden Pflichtwidrigkeiten rechtfertigten eine Tatkündigung.«Orientierungssätze:1. Die außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers an einer nordrhein-westfälischen Ersatzschule ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil in seinem Arbeitsvertrag die Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze für die entsprechenden hauptamtlichen Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen, vereinbart worden ist.
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