LAG Berlin - Urteil vom 09.07.1990
9 Sa 42/90
Normen:
BGB § 626 ;
Fundstellen:
DB 1990, 2477
Vorinstanzen:
ArbG Berlin,

Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Voraussetzungen

LAG Berlin, Urteil vom 09.07.1990 - Aktenzeichen 9 Sa 42/90

DRsp Nr. 2002/8192

Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Voraussetzungen

1. Das Rechtsinstitut der Verdachtskündigung ist nicht beschränkt auf Arbeitnehmer in besonderen Vertrauenspositionen, sondern gilt für jedes Arbeitsverhältnis. 2. Die Verdachtsumstände müssen sich auf Wahrnehmungen in der Außenwelt stützen. Subjektive Vermutungen des Arbeitgebers allein reichen in der Regel nicht aus. 3. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Wirksamkeit ist auch bei der Verdachtskündigung der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Orientierungssatz 1. Die unter dem Aktenzeichen 2 AZN 372/90 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluß vom 10.10.1990 als unzulässig verworfen.

Normenkette:

BGB § 626 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin,
Fundstellen
DB 1990, 2477