LAG Hamm - Urteil vom 11.10.1995
2 Sa 207/95
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1996, 803
EzA § 626 n.F. BGB Nr. 159

Kündigung: außerordentliche Kündigung eines altersgesicherten Arbeitnehmers bei Wegfall des Arbeitsplatzes

LAG Hamm, Urteil vom 11.10.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 207/95

DRsp Nr. 2001/4105

Kündigung: außerordentliche Kündigung eines altersgesicherten Arbeitnehmers bei Wegfall des Arbeitsplatzes

1. Ist die ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen (hier: § 20 Nr. 4 MTV Metall), rechtfertigt der Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund innerbetrieblicher Umgestaltung der Arbeitsabläufe in der Regel keine außerordentliche Kündigung gem § 626 Abs. 1 BGB. 2. Der Arbeitgeber muß vor Ausspruch einer Kündigung alle betrieblich möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Weiterbeschäftigung des/der gekündigten Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Zuweisung von Tätigkeiten aus anderen Arbeitsbereichen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen
BB 1996, 803
EzA § 626 n.F. BGB Nr. 159