Die Parteien streiten über Rechtswirksamkeit einer vom beklagten Arbeitgeber erklärten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Der am 28.06.1994 geborene, verheiratete Kläger, türkischer Staatsangehöriger, ist seit dem 01.09.1981 im ... Werk der Beklagten, einem Großunternehmen der Stahlindustrie, beschäftigt. Der Monatsverdienst des als Schweißer tätigen Klägers beläuft sich auf ca. DM 4.259,-- brutto.
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