AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung
AP Nr. 7 zu § 15 SchwbG 1986
AuA 1997, 212
BB 1997, 99
DB 1997, 482
LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51
LAGE § 4 BSchG Nr. 1
LAGE § 626 BGB Nr. 96
NZA 1997, 769
VersorgW 1997, 166
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
LAG Hamm, Urteil vom 22.10.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 730/96
DRsp Nr. 2001/5817
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
1. Bei sexuellen Belästigungen hat der Arbeitgeber die zum Schutz der Mitarbeiter vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen. Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.2. Reicht eine Abmahnung nicht aus, um die Fortsetzung sexueller Belästigungen mit der gebotenen Sicherheit zu unterbinden, kommt eine Umsetzung oder Versetzung des Störers nicht in Betracht, kann der Arbeitgeber mit einer Kündigung auf die sittlichen Verfehlungen reagieren. Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen.