LAG Saarland - Urteil vom 31.08.1994
1 Sa 15/94
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
EzBAT § 53 BAT Betriebsbedingte Kündigung Nr. 16
ZTR 1995, 135

Kündigung: dringenden betrieblichen Erfordernis bei Umstellung auf ein Kurssystem mit freien Mitarbeitern

LAG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - Aktenzeichen 1 Sa 15/94

DRsp Nr. 2001/5664

Kündigung: dringenden betrieblichen Erfordernis bei Umstellung auf ein Kurssystem mit freien Mitarbeitern

Zur Frage des dringenden betrieblichen Erfordernisses i.S. von § 1 Abs. 2 KSchG für die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Musikschullehrer, wenn auf ein Kurssystem mit freien Mitarbeitern umgestellt wird.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der beklagte Landkreis betreibt seit 1974 eine Kreismusikschule in der Rechtsform einer unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. In dieser waren 160 Musiklehrer, darunter die Kläger, beschäftigt.

Die Finanzierung der Kreismusikschule erfolgte unter anderem durch Zuschüsse des beklagten Landkreises. Die ursprünglich aus finanziellen Gründen vereinbarten Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 3 q des BAT mit einer Vergütung nach den Musikschullehrer-Richtlinien des VKA mussten nach dem BAG-Urteil vom 25.11.1989 nach dem BAT vergütet werden, was zu erheblichem Anstieg der Personalkosten führte. Der Fehlbetrag im Haushalt 1991 der Kreismusikschule belief sich auf 696.379,48 DM, wovon der beklagte Kreis 489.268,95 DM trug.