LAG Berlin - Urteil vom 18.08.1994
4 Sa 30/94
Normen:
BGB §§ 242 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 18411/93

Kündigung: Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Abfindungsanspruch

LAG Berlin, Urteil vom 18.08.1994 - Aktenzeichen 4 Sa 30/94

DRsp Nr. 2002/8029

Kündigung: Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Abfindungsanspruch

Bei einer vom Arbeitgeber aus militärischen Gründen veranlassten Eigenkündigung steht dem Arbeitnehmer nach der von den alliierten Streitkräften in Berlin einseitig in Kraft gesetzten "außertariflichen Regelung über zusätzliche Leistungen für die örtlichen zivilen Arbeitnehmer bei den britischen, französischen und den US-Streitkräften in Berlin, die unter dem Geltungsbereich des TV B II fallen und in einem Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Dauer stehen" ein Abfindungsanspruch zu.

Normenkette:

BGB §§ 242 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 100/95 -.

Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 24.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 18411/93