LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 14.12.1995
1 (3) Sa 734/94
Normen:
BGB § 26 Abs. 2, §§ 30, 174, 626;
Fundstellen:
SpuRt 1998, 198
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 25.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 94/94

Kündigung: Kündigung eines Profifußballers durch den Manager des Vereins - fehlende Vollmachtsvorlage - Unwirksamkeit

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 1 (3) Sa 734/94

DRsp Nr. 2001/4131

Kündigung: Kündigung eines Profifußballers durch den "Manager" des Vereins - fehlende Vollmachtsvorlage - Unwirksamkeit

1. Die Erforderlichkeit der Vorlegung einer Vollmacht entfällt nicht dadurch, daß die beiden Unterzeichner des Kündigungsschreibens oder einer von ihnen eine Stellung bekleidet hätte, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt. 2. a) Nach der Rechtsprechung des BAG ist von der Entbehrlichkeit der Vorlegung einer Vollmacht insbesondere dann auszugehen, "wenn ein gekündigter Arbeitnehmer Kenntnis davon hat, daß sein Erklärungsgegner die Stellung des Personalabteilungsleiters innehat". b) Die bloße Bezeichnung eines Vereinsangestellten als "Manager" rechtfertigt noch nicht den Schluss, daß er beim beklagten Verein offensichtlich eine Stellung bekleidete, die ohne weiteres mit dem Recht zur Kündigung von Arbeitsverträgen verbunden ist.

Normenkette:

BGB § 26 Abs. 2, §§ 30, 174, 626;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr bis zum 30.6.1994 befristetes Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 15.2.1994 vorzeitig beendet worden ist.