ArbG Duisburg, vom 08.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3399/94
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Erkrankungen
LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 1028/95
DRsp Nr. 2002/8646
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Erkrankungen
Häufige kurzfristige Erkrankungen können zwar im Einzelfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtsfertigen; dies gilt jedoch nicht bei einer Straßenbahnfahrerin, bei der - gerechnet auf das Jahr - Fehlzeiten von 13, 38 % festzustellen sind.