Mit seiner am 27.09.2004 bei Gericht eingegangenen Klage wendet sich der mit einem GdB von 80 schwerbehinderte Kläger gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitiges Schreiben vom 16.08.2004 (Bl. 9 d.A.), mit welchem die Beklagte unter der Überschrift "Kündigung des mit Ihnen abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses" und Hinweis auf eine von der Beklagten als Eigenkündigung akzeptierte Erklärung des Klägers vom 13.08.2004 eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 22.09.2004 zum Ausdruck bringt.
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